Wir befassen uns mit der Lösung der Rechtsprobleme aus dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten in den Bereichen des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts und des Erbrechts.
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Themen:
Sie sind Arbeitgeber:
Sie sind Arbeitnehmer:
Familienrecht
Auf dem Gebiet des Familienrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Ansprüchen:
Erbrecht
Im Erbrecht berate ich Sie gern insbesondere zu folgenden Themen und erstelle Ihnen auch notwendige Dokumente:
Vor dem Erbfall betrifft dies zum Beispiel:
Nach dem Erbfall betrifft dies zum Beispiel:
Ich vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe/in, Pflichtteilsberechtigte/r oder Vermächtnisnehmer/in und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Ich übernehme das Amt des Nachlassverwalters bzw.
Testamentsvollstreckers.
Verkehrsrecht
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts berate ich Sie gern oder vertrete Sie außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Themen:
Sie sind Unfallbeteiligter:
Sie sind als Verkehrssünder beschuldigt: